Mentholzigaretten-Verbot: Was seit 2020 gilt und was heute legal ist

Stand: August 2026

Am 20. Mai 2020 verschwanden Mentholzigaretten aus den deutschen Regalen: Seit diesem Stichtag gilt das EU-weite Menthol-Zigaretten-Verbot. Sechs Jahre später gehört „Kann man noch Menthol-Zigaretten kaufen?" trotzdem zu den häufigsten Fragen rund um das Thema. In diesem Ratgeber liest du, was genau verboten ist, warum die EU das Verbot beschlossen hat, was aus den bekannten Marken wurde — und welche legalen Wege zum Mentholgeschmack heute bleiben.

Kann man noch Menthol-Zigaretten kaufen? Die kurze Antwort

Nein. Seit dem 20. Mai 2020 dürfen in Deutschland und allen anderen EU-Staaten keine Mentholzigaretten und kein mentholisierter Tabak mehr verkauft werden. Grundlage ist die EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU, die charakteristische Aromen in Tabakerzeugnissen untersagt; seit 2023 gilt das Aromenverbot auch für erhitzte Tabakerzeugnisse. Nicht vom Verbot erfasst ist separat verkauftes Zubehör zum Selbst-Aromatisieren — etwa Aromakarten, Menthol-Filter und -Hülsen oder Menthol-Kristalle. Wer Mentholgeschmack möchte, aromatisiert Zigaretten oder Tabak deshalb heute für den Eigenbedarf selbst.

Was genau ist seit dem 20. Mai 2020 verboten?

Das Verbot stammt aus der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (kurz „TPD2"), die in Deutschland über das Tabakerzeugnisgesetz umgesetzt wurde. Sie untersagt „charakteristische Aromen" in Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen — also Zusatzstoffe, die dem Produkt einen deutlich wahrnehmbaren Geschmack abseits von Tabak geben, etwa Menthol, Vanille oder Frucht. Für Menthol galt wegen seiner großen Marktbedeutung eine verlängerte Übergangsfrist: Sie endete am 20. Mai 2020.

Verboten sind seitdem

  • Mentholzigaretten — Fertigzigaretten mit charakteristischem Mentholgeschmack,
  • mentholisierter Tabak — Dreh- und Stopftabak mit Mentholaroma,
  • Zigaretten mit eingebauter Aromakapsel („Klickzigaretten") — deren Verkauf hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig in Deutschland schon 2012 für unzulässig erklärt,
  • seit 2023 außerdem erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma, also zum Beispiel Menthol-Tabaksticks für Tabakerhitzer.

Was das Verbot nicht erfasst

Die Richtlinie regelt Tabakerzeugnisse — also das, was als fertiges Produkt verkauft wird. Separat angebotenes Zubehör zum Selbst-Aromatisieren wie Aromakarten, Aromakugeln zum Nachrüsten, mentholisierte Filter und Hülsen oder Menthol-Kristalle ist kein Tabakerzeugnis und wird vom Verbot nicht erfasst. Auch das Aromatisieren für den Eigenbedarf zu Hause regelt die Richtlinie nicht. Diese Trennlinie haben deutsche Gerichte früh gezogen: Ab Werk eingebautes Aroma (wie die Klick-Kapsel im Filter) ist unzulässig — Zubehör, das der Verbraucher selbst anwendet, fällt nicht unter das Verbot.

Das Verbot ist endgültig: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde dagegen im September 2020 nicht zur Entscheidung angenommen. Mit einer Rückkehr fertiger Mentholzigaretten in der EU ist deshalb nicht zu rechnen.

Warum wurden Mentholzigaretten verboten?

Die EU begründet das Aromenverbot vor allem mit dem Jugendschutz. In den Erwägungsgründen der Richtlinie heißt es sinngemäß: Charakteristische Aromen überdecken den Tabakgeschmack und können so die Einstiegshürde in den Tabakkonsum senken — gerade für junge Menschen. Die EU folgt damit auch dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Tabakkontrolle, das empfiehlt, die Attraktivität von Tabakerzeugnissen nicht durch Zusatzstoffe zu erhöhen. Menthol traf es als letztes Aroma und mit der längsten Übergangsfrist, weil es das mit Abstand marktbedeutendste charakteristische Aroma war.

Wichtig zur Einordnung: Das Verbot richtet sich an Hersteller und Handel, nicht an Raucher. Der Konsum und das Selbst-Aromatisieren für den Eigenbedarf sind vom Verbot nicht betroffen — nur verkauft werden dürfen fertige Menthol-Tabakerzeugnisse nicht mehr.

Was wurde aus den Menthol-Marken?

Zum Stichtag nahmen die Hersteller ihre Menthol-Varianten vom Markt: Marken wie Marlboro oder Vogue sind seit 2020 nur noch ohne Menthol erhältlich. Mit der Ausweitung des Verbots auf erhitzte Tabakerzeugnisse folgten 2023 auch die Menthol-Sticks für Tabakerhitzer, etwa die Menthol-Varianten von Heets und Terea.

Die Nachfrage ist damit nicht verschwunden — nach „Marlboro Menthol" wird in Deutschland bis heute tausendfach pro Monat gesucht. Stattdessen entstand eine neue Produktkategorie: Bereits im April 2020, wenige Wochen vor dem Stichtag, brachte Reemtsma die ersten „Aroma Cards" auf den Markt — Karten, mit denen sich die Packung nachträglich aromatisieren lässt. Die Einordnung solcher Produkte als Zubehör wurde 2020 politisch kontrovers diskutiert und von der Bundesregierung geprüft; ein Verbot des Zubehörs ist daraus nicht hervorgegangen. Sechs Jahre später sind Aromakarten, Aromakugeln, Filter, Hülsen und Kristalle verschiedener Marken fest im Fachhandel etabliert.

Was ist heute legal? Zubehör zum Selbst-Aromatisieren

Wer den Mentholgeschmack nicht aufgeben will, hat mehrere Möglichkeiten, Zigaretten oder Tabak für den Eigenbedarf selbst zu aromatisieren:

Zubehör So funktioniert es Passt zu
Aromakarten Karte in Schachtel oder Tabakbeutel legen, mindestens 60 Minuten einwirken lassen — aromatisiert die ganze Packung Fertigzigaretten und Drehtabak, ohne Basteln
Aromakugeln Kugel nachträglich in den Filter stecken und zerdrücken einzelne Zigaretten, Dosierung pro Zigarette
Menthol-Filter & -Hülsen mentholisierte Filter bzw. Hülsen beim Drehen oder Stopfen verwenden Selbstdreher und Stopfer
Menthol-Kristalle Kristalle mit dem Tabak lagern; die Dosierung braucht Übung DIY-Fans und größere Tabakmengen

Alle vier Methoden im Detail — mit Vor- und Nachteilen und aktuellen Preisen — vergleichen wir im Ratgeber Menthol-Alternativen im Vergleich: Karten, Filter, Hülsen & Kristalle.

Aromakarten: Aromatisieren ohne Basteln

Besonders unkompliziert sind Aromakarten: Du legst eine Karte in die Zigarettenschachtel oder den Tabakbeutel und lässt sie mindestens 60 Minuten einwirken — je länger, desto intensiver der Geschmack. Eine Karte aromatisiert eine ganze Packung, ohne dass du an Filter oder Tabak etwas veränderst. Die ZUGSPITZE Aromakarten setzen dabei auf Menthol aus 100 % natürlicher japanischer Minze. Das 30er-Pack („Monatsvorrat") kostet 10 € — das sind 0,33 € pro Karte und damit pro Schachtel.

Häufige Fragen zum Mentholzigaretten-Verbot

Was sind Aromakarten für Zigaretten?

Aromakarten sind dünne, mit Aroma versehene Karten. Du legst sie in die Zigarettenschachtel oder den Tabakbeutel; dort gibt die Karte ihr Aroma an Zigaretten oder Tabak ab — nach mindestens 60 Minuten ist die Packung aromatisiert, je länger die Karte einwirkt, desto intensiver der Geschmack. Aromakarten enthalten weder Tabak noch Nikotin — sie sind Zubehör und werden vom EU-Aromenverbot nicht erfasst.

Welche Zigaretten sind ähnlich wie Menthol?

Fertigzigaretten mit Mentholgeschmack oder vergleichbaren Frische-Aromen gibt es in der EU nicht mehr — das Verbot gilt für alle charakteristischen Aromen, nicht nur für Menthol. Der übliche Weg zum gewohnten Geschmack führt deshalb über das Selbst-Aromatisieren mit Aromakarten, Menthol-Filtern, Hülsen oder Kristallen.

In welchem Land gibt es noch Menthol-Zigaretten?

Das Verbot gilt in allen EU-Mitgliedstaaten; auch Großbritannien hat es 2020 übernommen. Außerhalb der EU — etwa in der Schweiz — sind Mentholzigaretten teilweise weiter erhältlich. Vom Bestellen bei ausländischen Anbietern raten wir ab: Einfuhr und Versand von Tabakwaren sind zoll- und steuerrechtlich heikel, Sendungen können beschlagnahmt werden.

Wie kann ich Tabak aromatisieren?

Am einfachsten mit einer Aromakarte direkt im Tabakbeutel: Karte hineinlegen, mindestens 60 Minuten warten, fertig. Alternativ kommen Menthol-Kristalle oder — beim Drehen und Stopfen — mentholisierte Filter und Hülsen infrage. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Einwirkzeiten und typischen Fehlern findest du im Ratgeber Tabak aromatisieren: Anleitung & Methoden.

Fazit: Verbot ja — Mentholgeschmack trotzdem möglich

Das Mentholzigaretten-Verbot gilt seit dem 20. Mai 2020 EU-weit und ist endgültig: Es umfasst Zigaretten, Rauchtabak und seit 2023 auch erhitzte Tabakerzeugnisse. Separat verkauftes Zubehör zum Selbst-Aromatisieren ist davon nicht erfasst, und auch das Aromatisieren für den Eigenbedarf ist vom Verbot nicht betroffen. Wenn du Aromakarten ausprobieren möchtest: Das 5er-Probepack der ZUGSPITZE Menthol Aromakarten gibt es für 3 € — genug für fünf Schachteln oder Tabakbeutel.

Nicht zum Verzehr geeignet. Von Kindern fernhalten. Verkauf nur an Erwachsene ab 18 Jahren.

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